Aufhebung der Maskenpflicht und Fortführung der Testung in der letzten Woche vor den Osterferien

Liebe Schulgemeinde,
in der letzten Woche vor den Osterferien gilt folgende Regelung, die das Schulministerium den Schulen mitgeteilt hat:
Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.“
Die Testungen werden bis zu den Osterferien fortgeführt. Wir werden in der nächsten Woche auch am Dienstag und am Donnerstag in der ersten Stunde ein Testangebot machen. Die Teilnahme am Test ist an diesen beiden Tagen für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Wenn Schüler:innen ein positives Selbsttestergebnis haben, werden sie nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause geschickt oder sie werden abgeholt. Aktuell ist vorgesehen, dass nach den Osterferien nicht mehr in der Schule getestet wird.
Mit herzlichem Gruß – Uta Goossens und Rolf Grisard (für die Schulleitung)