Notenfindung für die Fächer der Zentralen Prüfungen am Ende der 10. Klasse

Wie werden die Vornote und die Abschlussnote in den Prüfungsfächern gebildet?

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden die Abschlussnoten je zur Hälfte aus der Vornote und der Note der schriftlichen Prüfung gebildet. Die Vornote erfasst die in der Klasse 10 erbrachten Leistungen. Sie wird nicht arithmetisch ermittelt. Vielmehr berücksichtigt sie die Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Verlauf der gesamten Klasse 10 bis zum Zeitpunkt der Festlegung. Dieser Zeitpunkt liegt vor dem Termin für die mündliche Prüfung (§ 30 APO-S I).

Im Fall einer mündlichen Abweichungsprüfung gehen die Vornote, die Prüfungsnote (Note der schriftlichen Prüfung) und die Note der mündlichen Prüfung im Verhältnis 5 (Vornote) : 3 (schriftlich) : 2 (mündlich) in die Abschlussnote ein. Ergibt sich in diesem Fall einer mündlichen Prüfung bei der Berechnung der Abschlussnote eine Dezimalstelle, so ist bis zur Dezimalstelle „5“ (einschließlich) die bessere Note, in allen anderen Fällen die schlechtere Note als Abschlussnote festzusetzen.

Wie werden die Prüfungsarbeiten bewertet?

Die Beurteilungs- und Bewertungsvorgaben werden den Schulen mit der Übermittlung der jeweiligen Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Diese Vorgaben sind verbindlich. Die Kriterien dürfen von den Korrektoren nicht verändert oder angepasst werden.

Für die Prüfungsleistungen werden entsprechend der konkreten Lösungsqualität Punkte vergeben. Inhaltliche Leistungen und Darstellungsleistungen im Fach Deutsch, in der Fremdsprache auch Sprachrichtigkeit, werden gesondert ausgewiesen. Im Fach Mathematik werden der Umgang mit Maßeinheiten und die Nachvollziehbarkeit der Darstellung zusammenfassend bewertet und gesondert ausgewiesen.

Bei der Punktezuordnung in der Auswertungsanleitung sind der erste und zweite Teil entsprechend der vorgesehenen Bearbeitungsdauer gewichtet. Bei einer Bearbeitungsdauer von z. B. 30 Minuten für Teil I und z. B. 60 Minuten für Teil II geht Teil II mit etwa doppelter Punktzahl in die Gesamtwertung ein. Der Auswertungsanleitung ist jeweils eine Tabelle zur abschließenden Umrechnung der Punktwerte in Noten beigefügt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass

  • die Note „ausreichend“ das Erreichen von etwa 45 % der Höchstpunktzahl voraussetzt,
  • oberhalb der Note „ausreichend“ die Zuordnung der Punktzahlen zu den Notenstufen linear verteilt ist,
  • die Grenze zwischen den Noten „mangelhaft“ und „ungenügend“ bei etwa 18 % der Höchstpunktzahl liegt.

Mündliche Prüfungen

Mündliche Prüfungen finden in den Prüfungsfächern ausschließlich als Abweichungsprüfungen unter folgenden Bedingungen statt:

  • Stimmen Vornote und Prüfungsnote (Note der schriftlichen Prüfung) überein, ist diese Note auch die Abschlussnote.
  • Weichen Vornote und Prüfungsnote um eine Note voneinander ab, so legt die Fachlehrkraft die Abschlussnote in Abstimmung mit der Lehrkraft fest, die die Zweitkorrektur übernimmt. Dies kann sowohl die bessere als auch die schlechtere Note sein.
  • Wenn die Vornote und Prüfungsnote um zwei Noten voneinander abweichen, kann auf Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers zusätzlich eine mündliche Prüfung durchgeführt werden (§ 32 Abs. 2 APO-S I). Rechnerisch ist nur in vier Fällen bei der zwei Noten Abweichung eine Verbesserung möglich. Die Fachlehrerinnen und -lehrer beraten dann entsprechend.

Ist in den Fächern mit zentraler Prüfung eine Nachprüfung möglich?

  • Nein. Eine Nachprüfung ist in den Prüfungsfächern nicht möglich. In den übrigen Fächern kann jedoch wie bisher eine Nachprüfung durchgeführt werden (s. APO-S I, §42).