11Sep/21

Verändertes Corona-Management ab dem 11.09.2021

Liebe Schulgemeinde,
zum 11.09.2021 gilt eine veränderte Coronabetreuungsverordnung. Das Schulministerium hat den Schulen am 09.09.2021 mitgeteilt, dass im Hinblick auf die Testung, die Nachverfolgung und auch das Quarantänemanagement neue Regeln gelten (Erlass des Ministeriums). Die wichtigsten Neuerungen sind:
a) Im Regelfall, wenn alle Hygienebestimmungen eingehalten werden konnten, wird nur noch die/der positiv getestete Schüler/in in Quarantäne geschickt.
b) In der Schule finden ab dem 20.09.2021 wöchentlich drei Testungen statt (Mo, Mi, Fr).
c) Für Schülerinnen und Schüler kann die Quarantäne frühestens am 5. Tag verkürzt werden (siehe Erlass).
Mit herzlichem Gruß
Uta Goossens und Rolf Grisard

09Aug/21

Informationen zum Schulstart am Mi, 18.08.21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
schon bald beginnt das neue Schuljahr 2021/22 und wir möchten Sie und Euch im Vorfeld über einige wichtige Regelungen informieren:
a) Neues Stundenraster (67,5 Minuten)
Am 11.02.2020 hat die Schulkonferenz nach einem intensiven Diskussionsprozess in allen schulischen Gremien und Gruppen beschlossen, dass ein neues Stundenraster eingeführt wird. Dies geschieht zum neuen Schuljahr. Eine Schulstunde dauert nun 67,5 Minuten. Mit dieser Umstellung gehen zahlreiche Änderungen einher. So ändern sich beispielsweise die Anfangs- und Endzeiten des Schultags und auch die Pausenzeiten. Die genauen Zeiten finden Sie hier.
b) Maskenpflicht
Leider müssen auch im neuen Schuljahr coronabedingte Maßnahmen in den Schulen umgesetzt werden. Dazu gehört vor allem das Einhalten der Hygieneregeln und damit das Tragen der Maske im Schulgebäude. Außerhalb des Schulgebäudes ist die Pflicht zum Tragen einer Maske aufgehoben worden. In der Mail des Schulministeriums vom 05.08.2021 finden Sie weitere Informationen.
c) Testungen
Wie vor den Sommerferien führen die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest durch. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt der Ausschluss vom Unterrichtsbesuch und die Eltern sind dazu verpflichtet, umgehend einen PCR-Test vornehmen zu lassen.
In folgenden Fällen entfällt die Testpflicht:
Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person): Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Nach vollständiger Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (geimpfte Person): Der Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten erforderlichen Impfung vor (derzeit in den meisten Fällen nach 2 Impfstoffdosen). Dies kann durch einen entsprechenden Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) belegt werden.
Nach einer Infektion und zusätzlicher Impfung (genesene und geimpfte Person): Dies setzt voraus, dass Ihr Kind im Besitz eines entsprechenden Nachweises als genesene Person (s. oben) ist und zusätzlich über einen Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) über den vollständigen Impfschutz verfügt, der bereits nach Ablauf von 14 Tagen nach der einmaligen COVID-19-Impfung vorliegt.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).
Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise dem/der Klassenlehrer/in vor.

Wir hoffen sehr, dass es möglich sein wird, dass der Unterricht in diesem Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler in der Schule stattfinden kann und wir freuen uns auf alle Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Böll-Gesamtschule.
Mit herzlichem Gruß
Uta Goossens und Rolf Grisard

03Jul/21

Bundesjugendspiele 2021

Nachdem wir 2020 keine Bundesjugendspiele durchführen konnten, war dieses Jahr die Freude umso größer, dass wir zum Schuljahresabschluss bei schönem Wetter draußen so ein großes Sportfest durchführen konnten.

Über 1000 Schüler*innen der HBG waren dabei und konnten sich sich in den Disziplinen Sprint, Weitsprung, Wurf und Ausdauer messen.

Vielen Dank allen fleißigen Helfer*innen, ohne die es nicht möglich wäre, ein so großes Sportfest zu veranstalten. Sei es die Unterstützung bei der Klassenbegleitung oder aber der Hilfe an den verschiedenen Stationen.

29Jun/21

Kaltgetränk für Radler

Am Montag, den 28.Juni 2021, wurden alle Schüler*innen und Lehrer*innen, die mit dem Fahrrad zur Schule gekommen waren, mit einem kühlen Saft begrüßt. Stilecht wurde das Kaltgetränk im Lastenrad ChorRider verteilt, dass man kostenlos über Kasimir beim Bürgerzentrum in Chorweiler ausleihen kann.

Wir freuen uns, dass rund 60 Schüler*innen mit dem Fahrrad zur Heinrich-Böll-Gesamtschule fahren, so fit bleiben und die Umwelt schonen.

28Jun/21

Die Bundesjugendspiele finden morgen am Di, 29.06.21 statt.

Liebe Schulgemeinde,
wir haben entschieden, dass morgen am Di, 29.6.21 die Bundesjugendspiele wie geplant stattfinden (auch wenn es vielleicht ein bisschen regnet).
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, an folgende Dinge zu denken:
– Sportkleidung
– Kleidung zum Wechseln und ein Handtuch
– genügend zu trinken und zu essen
– gute Laune
Falls es doch sehr stark regnen sollte oder es blitzt und donnert, wird die Veranstaltung unterbrochen und möglicherweise beendet. Gegebenenfalls lassen wir einzelne Stationen oder Disziplinen ausfallen und holen sie im Sportunterricht nach. Für den 5.& 6. Jahrgang gilt, dass die Schülerinnen und Schüler bis 11.30 Uhr betreut werden sollten. Die Klassenlehrer*innen klären ab, ob zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht.
Wir hoffen alle, dass das Wetter mitspielt und freuen uns auf spannende sportliche Wettkämpfe.
Mit herzlichem Gruß
Rolf Grisard (in Vertretung für das ORGA-Team und die Schulleitung)

14Jun/21

Hitzefrei am Mi, 16. und Do, 17.6.21

Liebe Schulgemeinde,
am Mittwoch, den 16.6. und am Donnerstag, den 17.6. ist für die Sek I nach der 5. Stunde aufgrund der angesagten Temperaturen über 30 Grad hitzefrei.
Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterrichtsschluss in der Mensa essen gehen.
Folgende Veranstaltungen finden auch am Nachmittag statt:
– die Prüfungen für die Externen und evtl. Nachprüfungen ZAP 10
– die Fortbildungen Erste Hilfe am Mittwoch und am Donnerstag
– Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 in der 6.-8. Stunde
– Unterricht in der Sek II

Die Klassenlehrer*innen der 5. und 6. Klassen informieren die Eltern und melden zurück, wer an diesen Nachmittagen betreut werden muss.
Mit herzlichem Gruß
Uta Goossens und Rolf Grisard