Schulordnung der Heinrich-Böll-Gesamtschule (05.10.2025)

Die Schulordnung soll Grundlage für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten sein. Sie soll dafür sorgen, dass dieses Lernen und Arbeiten in einem angenehmen Klima stattfindet, in dem sich jeder wohlfühlen kann. Niemand soll in der Schule gefährdet, geschädigt oder beleidigt werden. Für die Handynutzung gelten besondere Regeln.

Unterricht

Wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten in der Schule sind:

  • respektvoller Umgang miteinander
  • Lernbereitschaft
  • Pünktlichkeit
  • Bereithalten des Arbeitsmaterials
  • Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum und im Schulgebäude
  • angemessene Kleidung

Pausen und Freizeit

  • Schüler:innen der Sekundarstufe I dürfen während der Freizeit das Schulgelände nicht verlassen.
  • Filmen, Fotografieren, Tonaufnahmen und das Mitbringen von Spielekonsolen sind verboten.
  • In Pausen und in der Mittagsfreizeit ist der Aufenthalt im Obergeschoss nur möglich bei Anwesenheit der verantwortlichen Lehrkraft.
  • Ballspiele sind auf den Schulhöfen in sicherem Abstand vor den Glasflächen erlaubt.
  • Nur im Bereich vor der Böll-Oase kann während der großen Pause und der Mittagsfreizeit mit Softbällen gespielt werden.

Allgemeine Regeln

  • Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes untersagt.
  • Es ist nicht erlaubt, mit motorisierten Fahrzeugen das Schulgelände zu befahren.
  • Rennen und Rollerfahren ist im Gebäude nicht erlaubt.
  • Das Rauchen ist im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Wertgegenstände sollen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Jeder ist verpflichtet, Mobiliar, Gebäude und Grünanlagen pfleglich zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
  • Verschmutzungen müssen beseitigt werden. Bei Beschädigungen muss Ersatz geleistet werden.

Handyregeln

  • 5. – 8. Schuljahr:

Die Schülerinnen und Schüler brauchen in der Schule kein Handy. Für mitgebrachte Handys übernimmt die Schule keine Haftung bei Beschädigung und Verlust.

Mitgebrachte Handys werden zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde in einem Koffer gesichert und für die Dauer des Schultages im Klassenschrank eingeschlossen.

Wenn die Schülerinnen und Schüler  bei medienpädagogischen Projekten ein Handy benötigen, informiert die Lehrkraft die Eltern.

  • 9.– 10. Schuljahr:

Für mitgebrachte Handys übernimmt die Schule keine Haftung bei Beschädigung und Verlust.

Während des Unterrichts werden die Handys abgegeben und vorne in einem geeigneten Behältnis gelagert.

Im Unterricht darf das Handy nur mit Erlaubnis der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken benutzt werden.

Das Handy darf – bei Beachtung der Regeln für alle – in den Pausen benutzt werden.

  • Für alle gilt:

Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

Musik hören ist nur mit Kopfhörern erlaubt.

Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, politisch extremen und pornografischen Medien sind ausdrücklich verboten und können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Gesonderte Regeln gelten in der Bibliothek, in der Böll-Oase, in der Mensa, im FZ, PZ, in der Sporthalle und in den Fachräumen.