FAQ Praktikum
Ist Kinderarbeit nicht verboten?
Richtig ist, dass Schüler*innen der 8. und 9. Klassen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes als Kinder gelten, denen Arbeit eigentlich noch nicht gestattet ist. Das Gesetz legt jedoch ausdrücklich fest, dass dieses Verbot nicht für Schülerpraktikant*innen gilt.
Wann und wie lange dürfen Praktikanten denn beschäftigt werden?
An fünf Tagen in der Woche dürfen Schüler*innen im Praktikum in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden in der Woche arbeiten.
Welche Tätigkeiten dürfen erledigt werden?
Praktikant*innen dürfen nur leichte und für Jugendliche geeignete Arbeiten verrichten. Den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Heben schwerer Lasten schließt das Jugendarbeitsschutzgesetz ausdrücklich aus. Ebenso ist Akkordarbeit nicht erlaubt.
Außerdem ist es nicht zulässig, dass Praktikant*innen als dauerhafter Ersatz für reguläre Arbeitskräfte eingesetzt werden. Dies gilt besonders auch für Tätigkeiten, die nichts mit dem Berufsbild zu tun haben z.B. das Auto des Chefs waschen o.Ä.
Wie ist die Stellung der Praktikanten im Betrieb?
Es besteht kein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Betrieb, und eine Bezahlung der Praktikant*innen ist nicht erlaubt.
Wie findet man denn einen Praktikumsplatz?
Die erste Frage sollte heißen: „Welche Berufe interessieren mich?“ Nach einer Antwort auf diese Frage stellt man sich am besten der Herausforderung, aus eigener Kraft einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. Dabei lassen sich Erfahrungen machen, die für eine spätere Suche nach einer Ausbildungsstelle überaus hilfreich sein werden: sich aufzuraffen, Informationen zu sammeln und die eigene Scheu vor Neuem zu überwinden sind in diesem Zusammenhang nur drei Lernziele, die man bei der Suche nach einem Betrieb erreichen kann.
Braucht man für das Praktikum ein Gesundheitszeugnis?
Alle, die ihr Praktikum in Küchen, Lebensmittelbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen absolvieren wollen, benötigen ein Gesundheitszeugnis, das kostenlos vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. (Die Schule kümmert sich darum.) Bei Tätigkeiten in Kindertagesstätten oder Krankenhäusern braucht man in der Regel eine Bescheinigung des Hausarztes.
Wer kümmert sich im Betrieb um die Jugendlichen?
In jedem Betrieb gibt es eine Ansprechperson, die für die Durchführung des Betriebspraktikums verantwortlich ist. Dazu zählen die Betreuung und Beaufsichtigung im Betrieb und die abschließende Beurteilung des Verhaltens und der Leistungen der Schüler*innen. Eine Betreuungslehrkraft der Heinrich-Böll-Gesamtschule besucht die Praktikant*innen während der drei Wochen in der Regel ein Mal im Betrieb und hält ansonsten telefonischen Kontakt.
Welche Regeln gelten im Betriebspraktikum?
Während des Praktikums haben sich alle Schüler*innen strikt an die Betriebsordnung zu halten. Bei groben Verstößen dagegen (z.B. Diebstahl) wird sofort die Schule unterrichtet und das Praktikum muss beendet werden. Jeder*m Schüler*in muss bewusst sein, dass man im Betrieb als ein*e Vertreter*in unserer Schule auftritt und sich entsprechend positiv zu verhalten hat.
Damit alle gesund aus dem Praktikum zurückkehren, werden alle Schüler*innen zu Beginn ihres Praktikums über alle Sicherheitsbestimmungen des Betriebes informiert. Dazu gehört auch, dass alle zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden.
Was ist bei Erkrankung während des Praktikums zu tun?
Bei einer Erkrankung müssen der Praktikumsbetrieb und die Schule informiert werden.
Sind die SchülerInnen während des Praktikums versichert?
Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, sodass die Schüler*innen auch an ihrer Praktikumsstelle und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert sind. Darüber hinaus besteht für die Dauer des Praktikums eine Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden aufkommt.
An wen kann ich mich mit bei weiteren Fragen zum Praktikum wenden?
Das Praktikumsbüro befindet sich im Raum C 128.
Telefon: 0221 – 26 10 7- 62 oder per E-Mail: bob@hbg-koeln.de
