Notbetreuung in den Osterferien

Wenn Erziehungsberechtigte in den Osterferien in unverzichtbaren Berufen tätig sind (Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich) und nicht die Möglichkeit haben, für ihr Kind im 5. oder 6. Jahrgang eine Betreuung zu organisieren, ist diese Betreuung während der Osterferien auch in der Schule möglich. Bitte melden Sie diesen Bedarf unverzüglich bei der Schule an (info@hbg-koeln.de oder zwischen 8 und 12 Uhr unter 0221-261070).

Mit freundlichen Grüßen – Rolf Grisard