Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten werden sich mit der Bundeskanzlerin erst am 6. Mai 2020 über die weitere Öffnung von Schule abstimmen.
Für die Woche vom 4.5. bis zum 8.5. bedeutet dies – nach jetzigem Stand – Folgendes:‘
a) Die Jahrgangsstufen 5-9 und auch die EF und Q1 bleiben zu Hause.
b) Für die Schülerinnen und Schüler der Q2 gibt es nur noch individuelle Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Am Fr, 8.5.20 werden die Abiturzulassungsbescheinigung ausgegeben. Über das Ausgabeverfahren werden die Schülerinnen und Schüler noch informiert (entsprechend der Hygieneverordnungen)
c) Am Mo, 4.5. schreiben die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs ihre Kursarbeiten im Wahlpflichtfach. Vom 5.5. bis zum 8.5. findet der Unterricht in zwei Blöcken mit jeweils 3 Unterichtsstunden statt. Es wird dann keine Pausen mehr in einem Block geben und die Abstandsregel kann besser eingehalten werden. Die Schülerinnen und Schüler wurden durch die Klassenlehrer informiert.
d) Alle Schülerinnen und Schüler sind ab dem 4.5. dazu verpflichtet eine Atemschutzmaske (Mund-Nase-Bedeckung) mitzubringen. Uns ist wichtig, dass die Maske im Gebäude getragen wird. Im Unterricht – alle Schülerinnen und Schüler sitzen an ihren Plätzen – entscheidet die unterrichtende Lehrkraft, ob sie abgelegt werden kann (Abstandsregel: 1,5m).
Mit herzlichem Gruß – Rolf Grisard