Liebe Schulgemeinde,
mit Datum vom 31.08.2020 hat das Ministerium die Schulen über die Rahmenbedingungen für den Unterricht ab dem 1.9.2020 unterrichtet. Den Text im Originalwortlaut finden Sie hier.
Im Hinblick auf das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bedeutet dies Folgendes:
1) Es ist in der Schule jederzeit möglich und fast allen Fällen verpflichtend, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
2) Wenn die Schülerinnen und Schüler in Unterrichtsräumen an definierten Sitzplätzen sitzen, dürfen sie die Maske ablegen – auch wenn der Abstand von 1,5m zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.
3) Lehrkräfte dürfen entscheiden, ob sie im Unterricht eine Maske tragen, wenn der Abstand zu den Schülerinnen und Schülern mindestens 1,5m beträgt,
Uns ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass
– wir aufeinander Rücksicht nehmen und Bedenken im Hinblick auf die vergrößerte Ansteckungsgefahr ernst nehmen. Man kann sich in der Klasse darauf verständigen, die Maske auch im Unterricht zu tragen, damit alle sich sicherer fühlen.
– wir das Recht, die Maske im Unterricht am Sitzplatz nicht zu tragen, ernst nehmen und die Entscheidung dies zu tun, respektieren. Das kann auch bedeuten, dass man ggf. noch einmal die Sitzordnung in der Klasse ändert.
Die Schulgemeinde hat die Möglichkeit, eine Empfehlung auszusprechen. Am 15.9.2020 trifft sich die Schulkonferenz, in der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte vertreten sind. Dort werden wir entscheiden, ob wir diese Möglichkeit wahrnehmen.
Uta Goossens und Rolf Grisard