Liebe Schulgemeinde,
zum 11.09.2021 gilt eine veränderte Coronabetreuungsverordnung. Das Schulministerium hat den Schulen am 09.09.2021 mitgeteilt, dass im Hinblick auf die Testung, die Nachverfolgung und auch das Quarantänemanagement neue Regeln gelten (Erlass des Ministeriums). Die wichtigsten Neuerungen sind:
a) Im Regelfall, wenn alle Hygienebestimmungen eingehalten werden konnten, wird nur noch die/der positiv getestete Schüler/in in Quarantäne geschickt.
b) In der Schule finden ab dem 20.09.2021 wöchentlich drei Testungen statt (Mo, Mi, Fr).
c) Für Schülerinnen und Schüler kann die Quarantäne frühestens am 5. Tag verkürzt werden (siehe Erlass).
Mit herzlichem Gruß
Uta Goossens und Rolf Grisard