Neue Regelungen zur Pflicht, eine Maske zu tragen – ab Dienstag, den 2.11.21

Liebe Schulgemeinde,
ab Dienstag, 2.11. ist die Pflicht, eine Maske am Sitzplatz im Unterricht zu tragen, aufgehoben. Die entsprechenden Verordnungen seitens des Schulministeriums finden Sie hier.
Im Schulgebäude und auch im Unterricht muss bei Verlassen des Platzes eine Maske getragen werden. Das bedeutet, dass weiterhin eine Maske mitgebracht werden muss. Wir  freuen uns auf einen Unterricht, in dem wir wieder Gesichter sehen und „frei“ atmen können. Wer weiterhin eine Maske tragen möchte, darf dies natürlich auch tun.

Leider wird es durch die Aufhebung der Maskentragepflicht am Sitzplatz im Unterricht wieder notwendig, Kontakte nachzuverfolgen (Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales). Das bedeutet konkret, dass
– wir nach Bestätigung durch einen positiven PCR-Test mit der Kontaktverfolgung beginnen. 
– wir wieder Sitzplane anfertigen müssen, um zu wissen, wer neben wem saß. Am einfachsten wird es sein, wenn sich alle wieder an ihren „alten“ Platz setzen.
– es bei kooperativen Arbeitsformen mit Verlassen des Platzes zwingend erforderlich ist, dass von allen SuS Masken getragen werden.
Heute (Fr, 29.10.) gab es kein positives Selbsttestergebnis. Hoffen wir, dass es so bleibt.
Mit herzlichem Gruß
Uta Goossens und Rolf Grisard