Das Betriebspraktikum – ein erster Einblick in die Arbeitswelt

An der Heinrich-Böll-Gesamtschule haben Schülerinnen und Schüler in drei Jahrgängen Gelegenheit zu einem Praktikum in einem Betrieb:

  • In der 8. Klasse findet für alle Schülerinnen und Schüler ein dreitägiges SCHNUPPERPRAKTIKUM statt.
  • In der 9. Klasse absolviert der gesamte Jahrgang ein dreiwöchiges BETRIEBSPRAKTIKUM.
  • In der 10. Klasse bieten wir ein individuelles Praktikum an, um die Aussichten unserer Schulabgänger auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern.

Erste Einblicke in die Welt der Arbeit und deren soziale Strukturen sollen durch ein Praktikum in einem Betrieb ermöglicht werden. Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Schule und im Alltag erworben wurden, können hier in völlig anderen  Zusammenhängen angewendet und durch neue Erfahrungen erweitert und vertieft werden.

Praktikantinnen und Praktikanten erfahren durch Beobachtung  – vor allem jedoch durch eigenes Handeln-, welche Anforderungen in Berufen durch ständig wechselnde Situationen erwachsen und wie darauf reagiert werden kann/ muss.

Zusätzlich verstehen wir an unserer Schule jedes Praktikum als einen von vielen Bausteinen im Rahmen unserer Hilfe bei der Berufsorientierung unserer Schülerinnen und Schüler.

 



Ist Kinderarbeit nicht verboten?

Richtig ist, dass Schüler der 8. und 9. Klassen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes als Kinder gelten, denen Arbeit eigentlich noch nicht gestattet ist. Das Gesetz legt jedoch ausdrücklich fest, dass dieses Verbot für Teilnehmer an einem Schülerpraktikum nicht gilt.

Wann und wie lange dürfen Praktikanten denn beschäftigt werden?

An fünf Tagen in der Woche – von Montag bis Freitag – dürfen Schüler im Praktikum in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeit am Samstag muss genehmigt werden

Welche Tätigkeiten dürfen erledigt werden?

Praktikanten dürfen nur leichte und für Jugendliche geeignete Arbeiten verrichten. Den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Heben schwerer Lasten schließt das Jugendarbeitsschutzgesetz ausdrücklich aus. Ebenso ist Akkordarbeit nicht erlaubt.

Außerdem ist es nicht zulässig, dass Praktikanten als dauerhafter Ersatz für reguläre Arbeitskräfte eingesetzt werden. Dies gilt besonders auch für Tätigkeiten, die nichts mit dem Berufsbild zu tun haben z.B. das Auto des Chefs waschen o.Ä.

Wie ist die Stellung der Praktikanten im Betrieb?

Es besteht kein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Betrieb, und eine Bezahlung der Praktikanten ist nicht erlaubt.

Wie findet man denn einen Praktikumsplatz?

Die erste Frage sollte heißen: „Welche Berufe interessieren mich?“ Nach einer Antwort auf diese Frage stellt man sich am besten der Herausforderung, aus eigener Kraft einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. Dabei lassen sich Erfahrungen machen, die für eine spätere Suche nach einer Ausbildungsstelle überaus hilfreich sein werden: sich aufzuraffen, Informationen zu sammeln und die eigene Scheu vor Neuem zu überwinden sind in diesem Zusammenhang nur drei Lernziele, die man bei der Suche nach einem Betrieb erreichen kann.

Natürlich steht das Praktikumsbüro allen mit Rat und Tat zur Seite!

Das Team im BOB kann Schülerinnen und Schülern, die tatsächlich keinen Platz in einem Betrieb gefunden haben, Plätze über die ZfB (Zentralstelle für das Betriebspraktikum) vermitteln.

Braucht man für das Schülerpraktikum ein Gesundheitszeugnis?

Alle, die ihr Praktikum in Küchen, Lebensmittelbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen absolvieren wollen, benötigen ein Gesundheitszeugnis, das kostenlos vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. (Die Schule kümmert sich darum.) Bei Tätigkeiten in Kindertagesstätten oder Krankenhäusern braucht man in der Regel eine Bescheinigung des Hausarztes.

Wer kümmert sich im Betrieb um die Jugendlichen?

In jedem Betrieb gibt es einen Ansprechpartner, der für die Durchführung des Betriebspraktikums verantwortlich ist. Dazu zählen die Betreuung und Beaufsichtigung im Betrieb und die abschließende Beurteilung des Verhaltens und der Leistungen der Schüler. Eine Betreuungslehrerin/ ein Betreuungslehrer der Heinrich-Böll-Gesamtschule besucht die PraktikantInnen während der drei Wochen in der Regel zweimal im Betrieb und hält ansonsten telefonischen Kontakt.

 

Welche Regeln gelten im Betriebspraktikum?

Während des Schülerpraktikums haben sich alle Schülerinnen und Schüler strikt an die Betriebsordnung zu halten. Bei groben Verstößen dagegen (z.B. Diebstahl) wird sofort die Schule unterrichtet und das Praktikum muss beendet werden. Jedem Schüler und jeder Schülerin muss bewusst sein, dass er/ sie im Betrieb als ein Vertreter unserer Schule auftritt und sich entsprechend positiv zu verhalten hat.

Damit alle gesund aus dem Praktikum zurückkehren,

werden alle SchülerInnen zu Beginn ihres Praktikums über alle Sicherheitsbestimmungen des Betriebes informiert. Dazu gehört auch, dass alle zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden.

Was ist bei Erkrankung während des Praktikums zu tun?

Bei einer Erkrankung müssen der Praktikumsbetrieb und die Schule informiert werden.

Sind die SchülerInnen während des Praktikums versichert?

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, sodass die Schüler auch an ihrer Praktikumsstelle und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert sind. Darüber hinaus besteht für die Dauer des Praktikums eine Haftpflichtversicherung, die für eventuellen Schäden aufkommt.

Wie ist es mit den Fahrtkosten zu weiter entfernten Praktikumsplätzen?

Für SchülerInnen, die ein Schülerticket besitzen, ändert sich nichts: Sie können damit auch zum Betrieb fahren. Für alle anderen, die einen weiten Weg zu ihrer Praktikumsstelle haben, besorgt das Schulsekretariat für die Dauer des Praktikums einen kostenlosen Fahrausweis der KVB.

An wen kann ich mich mit bei weiteren Fragen zum Praktikum wenden?

Beate Meurer, Ingrid Kromen und Sabiha Güllüdag sind die Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Praktikum.
Das Praktikumsbüro befindet sich im Raum C 128.
Telefon: 26 10 7- 15 oder per E-Mail: bob@hbg-koeln.de

 

Formulare und Anmeldungen 

Schülerpraktika:

Klasse 10:

Info freiwilliges Praktikum 10. Klasse

Anmeldeformular 2021

Klasse 9:

Leitfaden und Regelungen Schülerbetriebspraktikum

Praktikumsmappe 9. Kl.

Anmeldeformular 2021

 

Klasse 8:

Praktikumsmappe 8. Kl.

Anmeldeformular BFE

 

Hilfreiche Links bei der Suche von Praktikumsplätzen

Planet Berufe

Beroobi