Liebe Schulgemeinde,
am Do, 8.4.21 hat das Schulministerium mitgeteilt, dass der Präsenzunterricht in der Woche nach den Osterferien (12.4.-16.4.21) nur noch für die Jahrgangsstufen 10, Q1 und Q2 stattfindet. Hinzu kommt die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs. Die entsprechende Information an die Schulen finden Sie hier.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler (5.-9. Jg. + EF) werden im Distanzunterricht beschult.
Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht und alle an der Schule Beschäftigten sind verpflichtet, sich zweimal in der Woche zu testen. Den Schulen ist die Aufgabe übertragen worden, für die Umsetzung dieser Verpflichtung Sorge zu tragen.
Organisation des Präsenzunterrichts
Es bleibt bei den bisherigen Regelungen der A- und B-Tage für den 10. Jahrgang und die Q1. In der Q2 kommen alle Schülerinnen und Schüler und bereiten sich auf die Abiturprüfungen vor.
Die Notbetreuung findet täglich in der Zeit von 8.00-12.30 Uhr (Mo,Mi,Do) bzw. 8.00-13.20 Uhr (Di,Fr) statt.
Die für diese Woche geplanten Klassenarbeiten in der SI können nicht geschrieben werden. Wir planen neu, sobald wir wissen, wie es in der Woche ab dem 19.04.2021 weitergeht.
Negative Schnelltestergebnisse als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht
Alle Schülerinnen und Schüler – die im Präsenzunterricht an der Schule unterrichtet werden – testen sich in den Wochen nach den Osterferien wöchentlich zweimal in der Schule im Hinblick auf eine mögliche Covid19-Infektion selbst. Dies gilt auch für alle Lehrkräfte und das nicht-lehrende Personal. Schülerinnen und Schüler ohne negatives Testergebnis können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Es ist nicht möglich, diesen Schülerinnen und Schüler ein weiteres, alternatives Unterrichtsangebot vorzuhalten. Hybrider Unterricht durch Zuschaltung über Teams wird nur begrenzt umgesetzt werden können.
Das heißt: Schülerinnen und Schüler, die weder ein offizielles Testergebnis vorlegen können noch am Test in der Schule teilnehmen, bleiben bitte zu Hause. Die Eltern teilen dies der Schule schriftlich über die Klassenlehrer*innen mit.
Die Testung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der 1. regulären Unterrichtsstunde im Klassenverband jeweils dienstags bis freitags unter Aufsicht der Lehrkraft, die Unterricht hat.
Fallen die 1. oder die 1. und 2. Unterrichtsstunde aus, wird spätestens in der 2. bzw. 3. Stunde getestet. Schreiben die SuS eine Klassenarbeit, wird ebenfalls erst in der 3. Stunde getestet. Ziel ist es, dass alle SuS vor der 30-Minuten-Pause getestet sind.
Verantwortlich für die Testung sind die Fach- und Vertretungslehrkräfte, die dann Unterricht haben.
Für die Oberstufe gelten besondere Zeiten. Die Schülerinnen und Schüler werden vom Beratungslehrerteam der Oberstufe informiert.
Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, werden die Eltern verständigt und es wird geklärt, wie das Kind nach Hause kommt. In der Regel sollte das Kind abgeholt werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen in diesem Fall nicht mehr genutzt werden. Wir bitten alle Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass sie erreichbar sind, wenn ihr Kind in der Schule ist. Die Eltern sind dazu verpflichtet, in diesem Fall einen PCR-Test für ihr Kind zu organisieren. Bis zum Vorliegen einen negativen PCR-Testergebnisses bleibt das Kind zu Hause. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, müssen möglicherweise weitere Schülerinnen und Schüler in Quarantäne.
Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, die nächsten Wochen bestmöglich und sicher für alle zu gestalten.
Mit herzlichem Gruß
Uta Goossens und Rolf Grisard